08.08.25
12:35:22
Edelgas mit Gesundheitsrisiko: Natürlich vorkommendes Radon gilt nach dem Rauchen und neben Feinstaub als häufigste Ursache für Lungenkrebs. Vor allem im Harz und im südlichen Harzvorland tritt es aus geologischen Gründen verstärkt aus der Erde aus und kann sich daher in Innenräumen ansammeln. Deshalb hat das Umweltministerium jetzt erneut ein Programm zur Messung der Radonkonzentration für Privatwohnungen aufgelegt.
Der räumliche Fokus liegt diesmal auf dem nördlichen Landkreis Harz, dem Burgenlandkreis sowie dem südwestlichen Saalekreis und dem östlichen Landkreis Mansfeld-Südharz. Eine entsprechende Karte findet sich im Sachsen-Anhalt-Viewer. Zu diesen Gebieten liegen bislang kaum Radon-Daten vor.
Die Messung der Radon-Belastung in der eigenen Wohnung läuft über kleine Messboxen, die Interessierte kostenlos per Post ins Haus bekommen. Dafür notwendig ist lediglich eine Online-Anmeldung beim durch das Ministerium beauftragten Unternehmen Radonova Laboratories. Auf der Homepage https://radonova.de/ gibt es einen entsprechenden Button zur Radonmessung in Sachsen-Anhalt. Die Boxen werden verschickt, solange der Vorrat reicht.
Je Wohnung werden zwei Messboxen zur Verfügung gestellt. Die so genannten Exposimeter brauchen keinen Strom, arbeiten geräuschlos und werden für ein Jahr in der Wohnung ausgelegt, am besten im Wohn- und Schlafzimmer. Der enthaltene Kunststoff verändert sich unter dem Einfluss von Radon. Nach Ablauf des Jahres wird dann die Veränderung gemessen. Dafür müssen die Exposimeter im vorfrankierten Rückumschlag an das Unternehmen zurückgesandt werden.
Nach der Auswertung erhalten die Teilnehmenden das Messergebnis für die jeweilige Wohnstätte sowie die Information, ob Handlungsbedarf besteht, um die eigene Gesundheit zu schützen. Dies kann beispielsweise heißen, häufiger zu lüften, die Tür zum Keller abzudichten oder im Extremfall eine bauliche Veränderung vornehmen zu lassen – eine Pflicht zur Umsetzung gibt es jedoch nicht. Nähere Informationen hierzu gibt es auf den Internetseiten des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Die Daten zur Radonverteilung im Land werden zudem anonymisiert zu wissenschaftlichen Zwecken genutzt, um weitere Maßnahmen zum Schutz vor Radon in Sachsen-Anhalt zu planen. Rückschlüsse auf Person oder Wohnadresse sind nicht möglich.
Das Angebot gilt vorrangig in den genannten Fokus-Regionen des Landes – egal ob Miet- oder Eigentumswohnung bzw. Einfamilien- oder Reihenhaus. Aber auch Mieter und Eigentümer außerhalb dieser Gebiete können sich registrieren lassen; sie kommen dann vorerst auf eine Warteliste. Ausgeschlossen sind lediglich Arbeitsplätze, für die in Radon-Vorsorgegebieten ohnehin eine gesetzliche Messpflicht gilt. Wer am Messprogramm für Privathaushalte teilnehmen möchte, sollte nicht allzu lange warten: Insgesamt sind Messboxen für 560 Wohnungen verfügbar.
Dazu sagte der für Strahlenschutz zuständige Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Radioaktives Radon kann man nicht sehen, riechen oder schmecken, trotzdem ist die Gesundheitsgefahr für den Menschen real. Deshalb geben wir privaten Haushalten im Land jetzt erneut die Möglichkeit, die Belastung in den eigenen vier Wänden einfach und kostenlos zu bestimmen. Im Verbund mit Außenmessungen in Kommunen und den verpflichtenden Radonmessungen für Arbeitsplätze in Radon-Vorsorgegebieten können wir so Risiken genauer einschätzen sowie die Bevölkerung besser informieren und beraten.“
Hintergrund: Radon kommt überall im Boden natürlich vor und kann in hoher Konzentration die Lunge schädigen. Laut Bundesamt für Strahlenschutz gibt es im Süden und Westen Sachsen-Anhalts erhöhte Radonwerte in der Bodenluft. Handlungsbedarf besteht, wenn die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in Aufenthaltsräumen bzw. an Arbeitsplätzen mehr als 300 Becquerel je Kubikmeter beträgt.
Bei schlechter Lüftung kann sich Radon in bodennahen Innenräumen ansammeln. Je nach Höhe der durchschnittlichen Konzentration kommen verschiedene Maßnahmen in Betracht: regelmäßiges Lüften, ein automatisches Lüftungssystem, Abdichten der Bodenplatte bzw. der Kellerräume an den Durchbrüchen für Versorgungsleitungen, eine Radondrainage durch ein Rohrleitungssystem unterhalb des Hauses oder das Anlegen eines so genannten Radonbrunnens, einer Art „Radon-Falle“ außerhalb, aber in der Nähe des Hauses.
Seit Ende 2020 gelten 15 Gemeinden und Gemeindeverbände in Sachsen-Anhalt als Radonvorsorgegebiete: • Landkreis Harz: Einheitsgemeinde Stadt Falkenstein/Harz, Einheitsgemeinde Stadt Harzgerode, Einheitsgemeinde Stadt Ilsenburg (Harz), Einheitsgemeinde Stadt Oberharz am Brocken, Einheitsgemeinde Stadt Thale und Einheitsgemeinde Stadt Wernigerode.• Landkreis Mansfeld-Südharz: Einheitsgemeinde Stadt Allstedt, Einheitsgemeinde Stadt Arnstein, Einheitsgemeinde Stadt Hettstedt, Einheitsgemeinde Lutherstadt Eisleben, Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld, Einheitsgemeinde Stadt Sangerhausen, Einheitsgemeinde Südharz, Verbandsgemeinde Goldene Aue und Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra.
In diesen Radonvorsorgegebieten gelten laut Strahlenschutzgesetz des Bundes folgende Regelungen: • Für bestehende Wohngebäude wird Eigentümern und Bewohnern empfohlen, freiwillig Maßnahmen zu ergreifen, um die Radon-Konzentration im Gebäude zu senken. Die Behörden haben die Aufgabe, Einwohner über die Gesundheitsrisiken zu informieren und für Schutzmaßnahmen zu gewinnen.• Bei Neubauten muss der Bauherr durch bauliche oder andere technische Maßnahmen weitgehend verhindern, dass Radon in das Gebäude eindringen kann. Dafür in Frage kommende Maßnahmen finden sich in der Strahlenschutzverordnung. • Für Arbeitsplätze Verantwortliche sind verpflichtet, die Radon-Konzentration an diesen Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss zu messen sowie ggf. Maßnahmen zur Verringerung der Konzentration einzuleiten.
Die Pflicht, das Eindringen von Radon in Neubauten zu verhindern oder erheblich zu erschweren, besteht übrigens auch außerhalb der Radonvorsorgegebiete – also für alle Gebäude mit Aufenthalts- oder Arbeitsräumen, die neu errichtet werden. Dort gilt sie aber als erfüllt, wenn die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden.
Mehr Informationen zum Thema finden sich auf den Internetseiten des Umweltministeriums unter https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/strahlenschutz/radon-in-sachsen-anhalt/#c293173.
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