Der Bebauungsplan "Am Tholeyer Berg und Am Brunnen" zeigt die zulässige Nutzung auf den im Plan markierten Flächen. Die überwiegenden Nutzungsformen sind: Wohnbaufläche, Gemischte Baufläche, Gewerbliche Baufläche
Eventuell zwischenzeitlich aufgetretene Änderungen können bei der Fachabteilung erfragt werden. Dort stehen ihnen auch Mitarbeiter für eine detaillierte Erläuterung der Pläne zur Verfügung.
Eine Anzeige ist erforderlich, damit das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) überprüfen kann, inwieweit die vorgesehene Maßnahme Grundwasser nachteilig verändern kann bzw. ob die Wasserrechte Dritter beeinträchtigt werden können. In diesen Fällen ist ein Erlaubnisverfahren erforderlich.
Der Bebauungsplan "Im Gänsebrünnchen" der Gemeinde Eppelborn zeigt die zulässige Nutzung auf den im Plan markierten Flächen.
Detailreiche Erläuterungen durch Fachmitarbeiter können bei der zuständigen Fachabteilung der Gemeinde Eppelborn erfragt werden. Ebenso erfahren sie dort, ob zwischenzeitlich Änderungen an den Planunterlagen erfolgt sind.