Beschluss Nr. 03-2/68 des Rates des Bezirkes Cottbus vom 24.04.1968 zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Peitzer Teichlandschaft mit Hammergraben“ vom 28.06.2007
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Odertal Frankfurt-Lebus mit Pontischen Hängen“ des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vom 16.11.2018
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Groß Schauener Seenkette" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 21.02.2000, zuletzt geändert durch Artikel 11 der Verordnung vom 09.11.2015
Die Kulisse dient der Anwendung besonders nachhaltiger Verfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch Herausnahme von Ackerflächen aus der Produktion sowie Bereitstellung von naturbetonten Strukturelementen der Feldflur, soweit diese Verfahren im Einklang mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums stehen.