Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Bramfeld 63 für den Geltungsbereich nördlich der Straße Grootmoor und westlich der Straße Am Stühm-Nord (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Grootmoor - Westgrenze des Flurstücks 548, über das Flurstück 548, Nordgrenze des Flurstücks 548, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 547 der Gemarkung Bramfeld.
Der Datensatz enthält das Dynamische Koordinierungsnetz der Stadt Hamburg für die Baustellenkoordinierung. Dieses enthält alle Straßen, die bei der Koordinierung von Straßenbaustellen berücksichtigt werden. Es wird in Abstimmung mit den Bezirksämtern, der Straßenverkehrsbehörde und weiteren Beteiligten festgelegt und bei Bedarf dynamisch angepasst. Ziel der Baustellenkoordinierung ist es, zeitgleiche Baustellen z.B. auf wichtigen parallelen Straßen zu verhindern, sodass dem Verkehr störungsfreie Alternativrouten zur Verfügung stehen.
Dieser Datensatz stellt die digitalen Planungsdaten der Bebauungspläne der Freien und Hansestadt Hamburg im INSPIRE Zielmodell dar.
Die Daten wurden aus dem XPlanung Objektmodell ins Planned Land Use (PLU) GML application Schema transformiert.
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus der Planzeichnung, dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen sowie einer Begründung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln.
Der Bebauungsplan Sülldorf 9 für den Geltungsbereich zwischen Sülldorfer Heideweg und S-Bahnhaltestelle Iserbrook (Bezirk Altona, Ortsteil 225) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Bramweg-Forsteck-Sülldorfer Landstraße-Nordgrenze des Flurstücks 399 (Bahnanlagen) der Gemarkung Sülldorf-Hasenhöhe-Nordgrenze des Flurstücks 4297, Westgrenzen der Flurstücke 431 und 2466, über das Flurstück 3168, Nordgrenze des Flurstücks 1194 der Gemarkung Sülldorf-Kapitän-Dreyer-Weg-Siebenbuchen-Sülldorfer Heideweg-Blütenweg.
Der Bebauungsplan Rahlstedt 44 für den Geltungsbereich Rahlstedter Straße-Buchwaldstraße-Amtsstraße-Brockdorffstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Wandsbek 19 für den Geltungsbereich Lesserstraße-über die Flurstücke 268 bis 266, Nordgrenze des Flurstücks 266 der Gemarkung Wandsbek (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 506) wird festgestellt.