Der Bebauungsplan Langenhorn 23 für den Geltungsbereich östlich Tangstedter Landstraße zwischen den Straßen Hartmannsau und Herzmoorwende (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Tangstedter Landstraße-Nordgrenze des Flurstücks 1764, über das Flurstück 1768, Ostgrenze des Flurstücks 1768 der Gemarkung Langenhorn-Harnacksweg-Ostgrenze des Flurstücks 1771 der Gemarkung Langenhorn-Hartmannsau.
Beratung zur Kindertagesbetreuung Das für Ihren Bezirk zuständige Fachamt für Jugend- und Familienhilfe (Jugendamt) bzw. das Soziale Dienstleistungszentrum (SDZ) berät in allen Fragen zur Kindertagesbetreuung, hilft bei der Suche nach einem geeigneten Platz für Ihr Kind und berechnet die ggf. von Ihnen zu leistende Kostenbeteiligung.
Kindertagespflege Eine flexible Alternative zur Kita ist die Betreuung durch eine qualifizierte Tagesmutter oder einen Tagesvater. Die Tagespflegebörsen helfen bei der Suche nach geeigneten Personen.
Der Bebauungsplan Rahlstedt 21 für das Plangebiet Scharbeutzer Straße-Westgrenze des Flurstücks 102, Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 3273 sowie Westgrenze des Flurstücks 30/14 der Gemarkung Alt-Rahlstedt-Pfefferstraße-Hohenkamp-Kohövedstraße-Bargteheider Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Hamburg-Altstadt, Ortsteil: 102, Planbezirk: Bei der Alten Börse, Brodschrangen, Große Reichenstraße, Brandstwiete, Zippelhaus, Katharinenkirchhof, Katharinenbrücke, Nikolaifleet
Der Datensatz zeigt 12 Hamburger Magistralen von gesamtstädtischer Bedeutung. Die gezeigten Magistralen werden im Rahmen der Hamburger Magistralenentwicklung bearbeitet. Die Magistralen-Darstellung des Datensatzes geht über den Straßenkörper hinaus und enthält jeweils eine markierte Pufferzone von 250 m zu jeder Fahrbahnseite.
1. Budapester Straße – Wedeler Landstraße Budapester Straße / Stresemannstraße / Bahrenfelder Chaussee / Von-Sauer-Straße / Osdorfer Weg / Osdorfer Landstraße / Sülldorfer Landstraße / Wedeler Landstraße
Der Bebauungsplan Bergedorf 96 für den Geltungsbereich westlich der Parkanlage ¿Alter Friedhof (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Gojenbergsweg - über die Flurstücke 1482 und 1481, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1836 der Gemarkung Bergedorf.
Der Bebauungsplan Fuhlsbüttel 19/Langenhorn 41 für den Geltungsbereich Langenhorner Chaussee-Flughafenstraße- Bahnanlagen-Hummelsbütteler Kirchenweg-Erdkampsweg-Alsterkrugchaussee (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 431, 432) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 8 für das Plangebiet Scharlbarg-Cuxhavener Straße-Kiesbarg-Schnuckendrift-Scharlbarg-Nordgrenze des Flurstücks 1154, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2424, Nordgrenze des Flurstücks 1170 sowie Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1183 der Gemarkung Fischbek-Hogenbrook-Nordgrenze des Flurstücks 1203 der Gemarkung Fischbek-Rostweg-Süd- und Westgrenzen der Flurstücke 1196 und 1195 sowie Südgrenze des Flurstücks 1193 der Gemarkung Fischbek-Posteck (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.