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Geodatensatz
Das Gesetz über den Bebauungsplan Tonndorf 5 vom 19. Juni 1967 (HmbGVBl. S. 217), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 499), wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Tonndorf 5" wird dem Gesetz hinzugefügt.
2. In § 2 wird folgende Nummer 4 angefügt:
"4. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig ist Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."
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