In § 2 Nummer 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 42 vom 12. Juli 1979 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 217) werden folgende Sätze angefügt: "Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sind im Mischgebiet und in den Kerngebieten auf allen Geschoßebenen unzulässig."
Das Plangebiet liegt zwischen dem Nordlandweg und Lapplandring und wird wie folgt begrenzt: Ostgrenze bilden die Flurstücke 2942 und 2943, Süd- und Westgrenze das Flurstück 2943 und die Nordgrenze die Straße Nordlandweg (Flurstücks 736) der Gemarkung Meiendorf (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 541).
Der Bebauungsplan Niendorf 44 für den Geltungsbereich Paul-Sorge-Straße zwischen den Straßen An der Lohe und Nordalbingerweg einschließlich beidseitig angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Niendorf und Teilflächen einmündender Straßen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Rahlstedt 15 für das Plangebiet Berner Straße-Schierenberg-Bartiner Weg-Südwestgrenze des Flurstücks 2481 der Gemarkung Oldenfelde-Bahnanlagen (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Volksdorf 3 für das Plangebiet Westgrenze des Flurstücks 109 der Gemarkung Volksdorf-Rögenweg- Volksdorfer Damm-Halenreie-Waldweg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 525) wird festgestellt.