Dieser Datensatz enthält die Kilometrierung der Autobahnen auf dem Gebiet der FHH in 500m-Abschnitten sowie an allen Knotenpunkten der Hamburger Straßeninformationsbank. Er hat das Autobahnverzeichnis der Bundesanstalt für Straßenwesen aus dem Jahr 2016 als Grundlage. Betriebskilometer dienen traditionell zur Orientierung entlang der Autobahnen, sind aber nicht immer eindeutig, da z.B. auf einer Autobahn mehrmals dieselbe Kilometrierung auftreten kann.
Der Bebauungsplan Lohbrügge 92 für den Geltungsbereich nördlich des Reinbeker Redders zwischen der Kleingartenanlage Haempten e.V. im Westen, der Hamburger Landesgrenze im Norden und dem Wohngebiet Tienrade im Osten (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Nordgrenze der Flurstücke 4498 und 4499, Nordwestgrenze der Flurstücke 4667 und 4361, Ostgrenze des Flurstücks 4361, Reinbeker Redder, Westgrenze des Flurstücks 4498 der Gemarkung Lohbrügge.
Die vorliegende Karte zeigt eine topografische Fließwegeanalyse. Sie ist das Ergebnis einer Analyse von Rasterdaten auf Grundlage des Digitalen Geländemodells aus dem Jahr 2023. Ihr liegen keine Regenbelastungen zugrunde. Die Karte gibt erste Anhaltspunkte, wo es aufgrund topografischer Gradienten zu Fließwegen in Folge von Starkregenereignissen kommen könnte. Weitere Informationen finden sich auf https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/wasser/regenwasser/starkregenhinweiskarte-160556
Die Verordnung über den Bebauungsplan Rissen 9 vom 18. April 1967 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 139) wird wie folgt geändert: 1. In der zeichnerischen Darstellung wird für den Bereich Tinsdaler Kirchenweg, Wittenbergener Weg und Herwigredder eingeschossiges reines Wohngebiet in offener Bau-weise festgesetzt. Die Baugrenzen haben Abstände von 14 m zum Wittenbergener Weg, 8 m zum Tinsdaler Kirchenweg, 7 m zum Herwigredder, 5 m zur Stichstraße und 5 m zur öffentlichen Grünfläche. Die Grund- und Geschoßflächenzahlen bestimmen sich nach § 17 Absatz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764). 2. Für rückwärtige Bebauungen im Wohngebiet nach Nummer 1 wird die Dachneigung auf maximal 45 Grad begrenzt.
Das Gesetz über den Bebauungsplan Eidelstedt 11 / Schnelsen 50 vom 5. April 1971 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 66) wird wie folgt geändert: "In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung ,Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Sehlde) für die Teilflächen der Flurstücke 553 und 554 (neues Flurstück 4324) der Gemarkung Eidelstedt in die Festsetzung allgemeines Wohngebiet geändert. Für dieses Wohngebiet wird eine zweigeschossige offene Bauweise mit der Grundflächenzahl von 0,3 und der Geschoßflächenzahl von 0,6 festgesetzt. Die Neigung der Dachflächen darf 45 Grad nicht überschreiten. Die nördliche und östliche Baugrenze wird in einem Abstand von jeweils 10 m zur Nutzungsgrenze der Gemeinbedarfsfläche bestimmt. Die entlang der nördlichen Grundstücksgrenze vorhandenen Bäume und Sträucher sind zu erhalten."
Dargestellt werden die Einrichtungen der öffentlichen Unterbringung für die Unterbringung Geflüchteter, Schutzsuchender und Wohnungsloser Menschen in Hamburg. Im einzelnen umfasst dies die Zentrale Erstaufnahme (ZEA), auch Ankunftszentrum genannt, die Erstaufnahme (EA) sowie die öffentlich-rechtliche Folgeunterbringung örU, welche sich in die folgenden Unterbringungsarten aufteilt: Wohnunterkünfte (WUK), Unterkünfte Perspektive Wohnen (UPW), Jungerwachsenen-Programm (JEP) sowie Interimsstandorte (INT). Angegeben werden die Kategorie, die Bezeichnung der Unterkunft, die Platzzahl, der Stadtteil, der Bezirk sowie eventuelle Besonderheiten zum Standort. Bei den Platzzahlen handelt es sich um Maximalzahlen (Sollzahl). Die tatsächliche nutzbare Kapazität am Standort kann z.B. aufgrund von Unterbelegung durch ungerade Familienkonstellationen oder Baumaßnahmen abweichen.
Der Datensatz enthält die Standorte aller geplanten und in Betrieb befindlichen hvv switch Punkte in Hamburg. hvv switch Punkte verbinden das klassische Angebot des ÖPNV mit alternativen Mobilitätsangeboten, wie Carsharing, Scooter und Leihräder. Details sind auch auf der Internetseite https://www.hvv-switch.de/de/hvv-switch-punkte/ des HVV zu finden.
Der Datensatz enthält die folgenden Attribute: Bezeichnung, Adresse, Einrichtungszeitraum, Status (in Betrieb ja/nein), Anzahl der vorhandenen Stellplätze, Anzahl der vorhandenen Ladesäulen/Ladepunkte, Verfügbarkeit verschiedener Anbieter (Freefloating: MILES, SIXT share, Free2move, jeweils ja/nein, Stationsbasiert: Cambio und Dorfstromer, jeweils Anzahl Fahrzeuge oder 0/nein).
Der Datensatz wird der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende durch die Hochbahn für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich der Aktualität (z.B. des Status) ist ein Versatz von mehreren Wochen möglich.
Das Hamburger Wohnlagenverzeichnis ist eine Auflistung aller bewerteten Straßenabschnitte (Blockseiten) in Hamburger Wohngebieten. Es handelt sich hierbei nicht um ein amtliches Verzeichnis, sondern es ist ausschließlich zu einer sachgerechten Einstufung von Mietwohnungen in die Wohnlagekategorien "gut" oder "normal" als Grundlage zur Erstellung des Hamburger Mietenspiegels bestimmt. Unschärfen in der Abgrenzung bei den rund 23.400 bewerteten Straßenabschnitten werden durch die Vielzahl der bei der Erstellung des Mietenspiegels verwendeten Daten ausgeglichen. Für die Bewertung von einzelnen Mietwohnungen kann das Wohnlagenverzeichnis nur eine grobe Orientierung geben. Sie muss durch die in der jeweiligen Fassung des Mietenspiegels genannten Lagequalitäten in Verbindung mit Ortskenntnissen überprüft werden. Die Spalten Hausnr./Art begrenzen in Verbindung mit dem Straßennamen den bewerteten Straßenabschnitt. Es gibt Straßenabschnitte mit ungerader, gerader und Sonderfälle mit unregelmäßiger bzw. fortlaufender Hausnummerierung. Die erste Hausnummer einer Zeile ist die niedrigste, die zweite Hausnummer die höchste eines Straßenabschnittes. Je nach Nummerierung (gerade, ungerade oder sonstige) sind die dazwischenliegenden Hausnummern einer Zeile zu zuordnen. Auskünfte zur pauschalen Bewertung werden in den Wohnungsabteilungen der Einwohnerämter erteilt.
Achtung: Dieser Datensatz wird gelöscht. Möglicherweise stehen nicht mehr alle Funktionen vollumfänglich zur Verfügung.
Achtung: Dieser Datensatz ist veraltet und wird nicht aktualisiert. Gemäß Hamburger Transparenzgesetz wird er für 10 Jahre vorgehalten und im Anschluss gelöscht. (Stand 04/2026).
Anlässlich des 100. Geburtstags vom Hamburger Stadtpark und Altonaer Volkspark werden für beide Parks Informationen zu Service-Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten im Park dargeboten. Dazu zählen zum einen die Standorte von Restaurants, Minigolfanlagen, StadtRAD-Stationen, Grillwiese, öffentliche Toilette etc., zum anderen Standorte von Sehenswürdigkeiten und Kunstskulpturen.
Hinweis: Im Datensatz verlinkte Fotos unterliegen nicht der Veröffentlichungspflicht nach Hamburgischem Transparenzgesetz und sind nicht Teil der freien Lizenz.
Die Verordnung über den Bebauungsplan Hummelsbüttel 14 vom 16. Juni 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 192) wird wie folgt geändert: 1.In der zeichnerischen Darstellung des niedergelegten Plans gilt die Festsetzung ¿Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Kirche) als Festsetzung "reines Wohngebiet", in der eine eingeschossige Bebauung in offener Bauweise mit der Grundflächenzahl 0,2 und der Geschoßflächenzahl 0,3 zulässig ist; es sind nur Einzelhäuser zulässig, die nicht mehr als zwei Wohnungen haben dürfen. 2.Für das in Nummer 1 bezeichnete Gebiet gelten nachstehende Anforderungen: 1.Der Abstand der Baugrenzen beträgt zu den Straßenbegrenzungslinien 5 m, zu den übrigen Flurstücksgrenzen 3 m. 2.Es sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 35 Grad und 45 Grad zulässig; Staffelgeschosse sind ausgeschlossen. 3.Die Firsthöhe darf 9 m über Gehweg nicht überschreiten. 4.Für die Erschließung sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.