Das Gesetz über den Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 56 vom 29. Juni 1983 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 159) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte ¿Anlage zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 56 wird dem Gesetz hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3. Die Straßenverkehrsfläche des in der Anlage schraffiert dargestellten Bereichs des Flurstückes 6237 der Gemarkung Fischbek wird als Straßenverkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung "Geh- und Radweg" festgesetzt."
Der Bebauungsplan Eidelstedt 35 für den Geltungsbereich Baumacker - Heidacker - Dallbregen - Hellasweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Neugraben- Fischbek 55 vom 21. Mai 1980 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 60) wird folgende Nummer 4 angefügt: "4. In den Gewerbegebieten werden Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, ausgeschlossen."
Der Bebauungsplan Schnelsen 75 für den Geltungsbereich Holsteiner Chaussee-Peter-Timm-Straße-Burgwedel-Oldesloer Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Rotherbaum 5 für den Geltungsbereich Grindelallee-Nordwestgrenze des Flurstücks 498, über das Flurstück 498 zur Südostgrenze des Flurstücks 498, Südostgrenze des Flurstücks 498 der Gemarkung Rotherbaum (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312) wird festgestellt.