Über die Gewässer sind gemäß § 87 WHG - mit Ausnahme von Fällen untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung - Wasserbücher zu führen. In den Wasserbüchern werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Wassergesetz anlagenbezogene Tatbestände sowie Tatbestände zu Festsetzung von Flächengebieten erfasst. Der Dienst umfasst alle aktuell gültigen Wasserbucheintragungen im Sachsen (Anlagen mit besonderem Schutzbedarf sind nicht enthalten). Er stellt ein reines Informationsmedium für die Öffentlichkeit zu den gemäß § 88 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz eintragungspflichtigen Rechtsverhältnissen dar. Die Eintragungen in das Wasserbuch besitzen keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, sodass diese für den Bestand und Nachweis von Rechtsverhältnissen nicht maßgebend sind. Im Sinne des § 88 Abs. 5 SächsWG ist die Möglichkeit einer Suche nach personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Auskünfte zu bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch die jeweils zuständige Wasserbehörde erteilt. Die bei den zuständigen Wasserbehörden vorliegenden originären Urkunden (wasserrechtlichen Bescheide) beinhalten die vollumfassenden Informationen zum rechtlichen Tatbestand.
Der Datensatz enthält die im Rahmen des Waldbrandschutzes ausgewiesenen Waldbrandvorhersageregionen im Freistaat Sachsen und deren Namen. Die Daten bilden die Grundlage für die Karte der Waldbrandvorhersageregionen (1:300.000) in Sachsen.
Ausreichend und regelmäßig Trinken ist wichtig - auch unterwegs. Gehen bei einem Ausflug in der Stadt unerwartet die Getränke aus, kann an verschiedenen Stellen kostenfrei Leitungswasser in die eigene Flasche oder den Mehrwegbecher nachgefüllt werden. Das hilft Abfälle zu vermeiden und Ressourcen zu schonen.
Nutzungsbedingungen: Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0
(https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden.
Der Datensatz enthält die flächenhaften Objekte für den Waldbrandschutz im Freistaat Sachsen. Das sind vor allem die Flächen, die das Automatische Waldbrandfrüherkennungssystem (AWFS) abdeckt. Das AWFS besteht aus 17 Kameras an ausgewählten Standorten, welche in der besonders waldbrandgefährdeten Zeit vom 15. Februar bis 15. Oktober die Waldgebiete der Waldbrandgefahrenklasse A und B überwachen. Der Waldbrandschutz umfasst vorbeugende Maßnahmen, die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden verhindern sollen. Die Daten bilden die Grundlage für die Waldbrandschutzkarten 1:25.000 und 1:100.000 in Sachsen.
Der Datensatz enthält die punkthaften Objekte für den Waldbrandschutz im Freistaat Sachsen. Das sind vor allem Löschteiche, Saugstellen, Feuermeldestellen, Gerätedepots, Hydranten, Beobachtungspunkte und Feuerwachtürme etc. Zu jedem Objekt können weitere Angaben vorhanden sein. So zum Beispiel Angaben zu Größe und Fassungsvermögen von Löschteichen, Art (Aussichtsturm, Funkturm, Feuerwachturm etc.), Höhe und Eigentümer von Türmen oder über die Ausstattung von Gerätedepots etc. Der Waldbrandschutz umfasst vorbeugende Maßnahmen, die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden verhindern sollen. Die Daten bilden die Grundlage für die Waldbrandschutzkarten 1:25.000 und 1:100.000 in Sachsen.
Der Datensatz enthält die im Rahmen des Waldbrandschutzes ausgewiesenen Waldbrandgefahrengebiete im Freistaat Sachsen. Waldbrandgefahrengbiete werden anhand der Waldbrandgefahrenklasse (A, B, C) in Gebiete mit hoher, mittlerer und niedriger Waldbrandgefahr eingeteilt. Die Daten bilden die Grundlage für die Karte der Waldbrandgefahrenklassen (1:300.000) in Sachsen.
Dieser Dienst stellt ins INSPIRE-Datenmodell Schutzgebiete transformierte Daten (Kulturdenkmale nach §2 des Denkmalschutzgesetzes Sachsen-Anhalt) bereit.