Per Verordnung festgesetzte Hochwasserschutzlinie für die Stadtgemeinde Bremen und die Stadtgemeinde Bremerhaven. Die Hochwasserschutzlinie besteht entlang der Flussufer aus einer Kette von Hochwasserschutzanlagen, die dazu bestimmt sind, das Gebiet Bremens vor Hochwasser zu schützen. Zur Gewährleistung eines wirkungsvollen Hochwasserschutzes muss die Linie in sich geschlossen sein oder an bestehende Hochwasserschutzanlagen bzw. an hohes Gelände anschließen.
Dieser Darstellungsdienst (WMS) stellt für das INSPIRE-Thema Gesundheit und Sicherheit Inhalte zu den Lärmkartierungen 2022 von Straßenverkehr, Schienenverkehr, Straßenbahnverkehr, Flugverkehr und Gewerbe bei Tag oder Nacht des Landes Bremen im INSPIRE-Datenmodell bereit.
Dieser Darstellungsdienst (WMS) stellt für das INSPIRE-Thema Verteilung der Arten Inhalte zu der Rasterverbreitung von Zielarten der Flora und Fauna des Landes Bremen im INSPIRE-Datenmodell bereit.
Als archäologische Fundstellen erfasste Wurten im Bundesland Bremen. Wurten (auch Warften genannt) sind anthropogen aufgeschüttete Siedlungshügel, die dem Schutz vor Sturmfluten und anderen Hochwasserereignissen dienten. Ihre Errichtung erfolgte in verschiedenen Zeiträumen von den ersten Jahrhunderten nach Christus bis in die frühe Neuzeit. Wurten sind Bodendenkmäler nach § 2 (2) 4 Bremisches Denkmalschutzgesetz. Dieser Datensatz ist bislang unvollständig und umfasst nur einen Teil der im Land Bremen vorhandenen Wurten.
Das Programm "Wohnen in Nachbarschaften (WiN) - Stadtteile für die Zukunft entwickeln" ist ein kommunales Handlungsprogramm, das die Stadt Bremen 1998 ins Leben gerufen hat, um einer zunehmenden Spaltung der städtischen Gesellschaft entgegenzuwirken. Es versteht sich als Teil einer langfristig angelegten integrierten Stadtentwicklungspolitik, in der mehrere Programme gebündelt werden, um Stadtteile in ihrer Entwicklung zu fördern.
WiN-Gebiete mit einer Basisfördersumme von 100%: Gröpelingen Neue Vahr Osterholz-Tenever Kattenturm Huchting Lüssum-Bockhorn Hemelingen Schweizer Viertel
WiN-Gebiete mit einer Basisfördersumme von 50%: Huckelriede Oslebshausen Grohn Blumenthal Marßel