Wald, der dem Lärmschutz dient, soll negativ empfundene Geräusche von Wohn- und Arbeitsstätten sowie Erholungsbereichen durch Absenkung des Schalldruckpegels dämpfen oder fernhalten.
Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen Großfeuerungs- und Abfallverbrennungsanlagen nach 13. und 17. BImSchV im Land Brandenburg aus dem Anlageninformationssystem LIS-A.
Nicht betretbare Flächen sind Waldflächen mit einem Gefährdungspotential für Menschen, wie bspw. munitionsverseuchte Gebiete oder noch in Setzung befindliche Aufschüttungen.
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Urstromtal bei Golßen" des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz vom 22.09.2009, geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 19.08.2015
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Unteres Schlaubetal" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 14.02.2003, geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 19.08.2015
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Felchowseegebiet" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 23.12.2002, geändert durch Artikel 22 der Verordnung vom 09.11.2015