Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) unter Angabe der Quelle: "Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie" genutzt werden.
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Über die Gewässer sind gemäß § 87 WHG - mit Ausnahme von Fällen untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung - Wasserbücher zu führen. In den Wasserbüchern werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Wassergesetz anlagenbezogene Tatbestände sowie Tatbestände zu Festsetzung von Flächengebieten erfasst. Der Dienst umfasst alle aktuell gültigen Wasserbucheintragungen im Sachsen (Anlagen mit besonderem Schutzbedarf sind nicht enthalten). Er stellt ein reines Informationsmedium für die Öffentlichkeit zu den gemäß § 88 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz eintragungspflichtigen Rechtsverhältnissen dar. Die Eintragungen in das Wasserbuch besitzen keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, sodass diese für den Bestand und Nachweis von Rechtsverhältnissen nicht maßgebend sind. Im Sinne des § 88 Abs. 5 SächsWG ist die Möglichkeit einer Suche nach personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Auskünfte zu bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch die jeweils zuständige Wasserbehörde erteilt. Die bei den zuständigen Wasserbehörden vorliegenden originären Urkunden (wasserrechtlichen Bescheide) beinhalten die vollumfassenden Informationen zum rechtlichen Tatbestand.
Über die Gewässer sind gemäß § 87 WHG - mit Ausnahme von Fällen untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung - Wasserbücher zu führen. In den Wasserbüchern werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Wassergesetz anlagenbezogene Tatbestände sowie Tatbestände zu Festsetzung von Flächengebieten erfasst. Der Dienst umfasst alle aktuell gültigen Wasserbucheintragungen im Sachsen (Anlagen mit besonderem Schutzbedarf sind nicht enthalten). Er stellt ein reines Informationsmedium für die Öffentlichkeit zu den gemäß § 88 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz eintragungspflichtigen Rechtsverhältnissen dar. Die Eintragungen in das Wasserbuch besitzen keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, sodass diese für den Bestand und Nachweis von Rechtsverhältnissen nicht maßgebend sind. Im Sinne des § 88 Abs. 5 SächsWG ist die Möglichkeit einer Suche nach personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Auskünfte zu bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch die jeweils zuständige Wasserbehörde erteilt. Die bei den zuständigen Wasserbehörden vorliegenden originären Urkunden (wasserrechtlichen Bescheide) beinhalten die vollumfassenden Informationen zum rechtlichen Tatbestand.
Über die Gewässer sind gemäß § 87 WHG - mit Ausnahme von Fällen untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung - Wasserbücher zu führen. In den Wasserbüchern werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Wassergesetz anlagenbezogene Tatbestände sowie Tatbestände zu Festsetzung von Flächengebieten erfasst. Der Dienst umfasst alle aktuell gültigen Wasserbucheintragungen im Sachsen (Anlagen mit besonderem Schutzbedarf sind nicht enthalten). Er stellt ein reines Informationsmedium für die Öffentlichkeit zu den gemäß § 88 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz eintragungspflichtigen Rechtsverhältnissen dar. Die Eintragungen in das Wasserbuch besitzen keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, sodass diese für den Bestand und Nachweis von Rechtsverhältnissen nicht maßgebend sind. Im Sinne des § 88 Abs. 5 SächsWG ist die Möglichkeit einer Suche nach personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Auskünfte zu bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch die jeweils zuständige Wasserbehörde erteilt. Die bei den zuständigen Wasserbehörden vorliegenden originären Urkunden (wasserrechtlichen Bescheide) beinhalten die vollumfassenden Informationen zum rechtlichen Tatbestand.
- Hydrogeologische und hydrologische Gutachten, Grundlagenvermessung - Gutachten zur Wasserbeschaffenheit allgemein sowie Wismut-relevante Einleitungen und Absetzanlagen und Fragen des Artenschutzes (Flußperlmuschel) - Grundlagenvermessung, - Verzeichnis der Gebietskennzahlen, Wasserlauf- und Flächenverzeichnisse,
Biotopkartierung im Landkreis Mecklenburg-Strelitz, TK 0508-221, TK 10 Staven/Roggenhagen unter Bezugnahme von - Biotopname und -beschreibung, -Lage im Raum, -Naturraum, -Schutzmerkmale, -Vegetationseinheiten und Pflanzenarten, -wertbestimmende Kriterien, -Gefährdung, -abiotische Standortfaktoren, -Nutzungsmerkmale, -Flächengrösse Methode: Ortsbegehung,terrestische Kartierung
Biotopkartierung im Landkreis Mecklenburg-Strelitz, TK 0508-222, TK 10 Pleetz unter Bezugnahme von - Biotopname und -beschreibung, -Lage im Raum, -Naturraum, -Schutzmerkmale, -Vegetationseinheiten und Pflanzenarten, -wertbestimmende Kriterien, -Gefährdung, -abiotische Standortfaktoren, -Nutzungsmerkmale, -Flächengrösse Methode: Ortsbegehung,terrestische Kartierung
Biotopkartierung im Landkreis Mecklenburg-Strelitz, TK 0408-444, TK 10 Salow/Beseritz unter Bezugnahme von - Biotopname und -beschreibung, -Lage im Raum, -Naturraum, -Schutzmerkmale, -Vegetationseinheiten und Pflanzenarten, -wertbestimmende Kriterien, -Gefährdung, -abiotische Standortfaktoren, -Nutzungsmerkmale, -Flächengrösse Methode: Ortsbegehung,terrestische Kartierung
Biotopkartierung im Landkreis Mecklenburg-Strelitz, TK 0508-212, TK 10 Ganzkow unter Bezugnahme von - Biotopname und -beschreibung, -Lage im Raum, -Naturraum, -Schutzmerkmale, -Vegetationseinheiten und Pflanzenarten, -wertbestimmende Kriterien, -Gefährdung, -abiotische Standortfaktoren, -Nutzungsmerkmale, -Flächengrösse Methode: Ortsbegehung,terrestische Kartierung