Sammlung waldbrandrelevanter Themen wie funktionsfähige Löschwasserentnahmestellen, Wegenetz für Lösch- und Rettungsfahrzeuge, Waldbrandwarnstufen im Land Brandenburg
Entsprechend der EU-MLUK-Forst-Richtlinie gewährt das Land Brandenburg Zuwendungen für die Maßnahmebereiche: I: Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft II: Inanspruchnahme von Beratungsdiensten III: Vorbeugung von Waldschäden Dieser Dienst veröffentlicht verschiedene Förderthemen.
Wasserrechtlich bedeutsam sind alle Maßnahmen, die geeignet sind, eine nachteilige physikalische, chemische oder biologische Veränderung des Grundwassers zu bewirken. So bedürfen z. B. die folgenden Vorhaben einer wasserrechtlichen Genehmigung bzw. Erlaubnis oder Anzeige:
Niederbringung von Bohrungen und probeweises Zutagefördern von Grundwasser
Dauernde Zutageförderung und Ableitung von Grund- bzw. Quellwasser . Das dauernde Zutagefördern ist erlaubnisfrei für Haushalte, landwirtschaftliche Hofbetriebe, für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebes oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck.
Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (z. B. zu Bewässerungszwecken, Kühlwasser usw.). Das Schöpfen von Oberflächenwasser mit Handgefäßen ist erlaubnisfrei.
Herstellung eines Gewässers in Folge von Freilegung des Grundwassers (z. B. Auskiesung, Teiche im Grundwasser usw.). Das Vorhaben ist plangenehmigungs- bzw. (bei größeren Eingriffen) planfeststellungspflichtig. Die vorzulegenden Antragsunterlagen sind im Einzelfall mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) abzustimmen.
Nutzung Erdwärme durch vertikale und horizontale Erdsonden (Antragsunterlagen für Erdsonden)
Bau und wesentliche Änderung von Wasserversorgungsanlagen. Die erforderlichen Antragsunterlagen sollten mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) vor Antragstellung abgesprochen werden.
Dieser Dienst stellt ins INSPIRE-Datenmodell Schutzgebiete transformierte Daten (Kulturdenkmale nach §2 des Denkmalschutzgesetzes Sachsen-Anhalt) bereit.
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