Wasserrechtlich bedeutsam sind alle Maßnahmen, die geeignet sind, eine nachteilige physikalische, chemische oder biologische Veränderung des Grundwassers zu bewirken. So bedürfen z. B. die folgenden Vorhaben einer wasserrechtlichen Genehmigung bzw. Erlaubnis oder Anzeige:
Niederbringung von Bohrungen und probeweises Zutagefördern von Grundwasser
Dauernde Zutageförderung und Ableitung von Grund- bzw. Quellwasser . Das dauernde Zutagefördern ist erlaubnisfrei für Haushalte, landwirtschaftliche Hofbetriebe, für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebes oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck.
Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (z. B. zu Bewässerungszwecken, Kühlwasser usw.). Das Schöpfen von Oberflächenwasser mit Handgefäßen ist erlaubnisfrei.
Herstellung eines Gewässers in Folge von Freilegung des Grundwassers (z. B. Auskiesung, Teiche im Grundwasser usw.). Das Vorhaben ist plangenehmigungs- bzw. (bei größeren Eingriffen) planfeststellungspflichtig. Die vorzulegenden Antragsunterlagen sind im Einzelfall mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) abzustimmen.
Nutzung Erdwärme durch vertikale und horizontale Erdsonden (Antragsunterlagen für Erdsonden)
Bau und wesentliche Änderung von Wasserversorgungsanlagen. Die erforderlichen Antragsunterlagen sollten mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) vor Antragstellung abgesprochen werden.
- Hydrogeologische und hydrologische Gutachten, Grundlagenvermessung - Gutachten zur Wasserbeschaffenheit allgemein sowie Wismut-relevante Einleitungen und Absetzanlagen und Fragen des Artenschutzes (Flußperlmuschel) - Grundlagenvermessung, - Verzeichnis der Gebietskennzahlen, Wasserlauf- und Flächenverzeichnisse,
Biotopkartierung im Landkreis Mecklenburg-Strelitz, TK 0508-221, TK 10 Staven/Roggenhagen unter Bezugnahme von - Biotopname und -beschreibung, -Lage im Raum, -Naturraum, -Schutzmerkmale, -Vegetationseinheiten und Pflanzenarten, -wertbestimmende Kriterien, -Gefährdung, -abiotische Standortfaktoren, -Nutzungsmerkmale, -Flächengrösse Methode: Ortsbegehung,terrestische Kartierung
Biotopkartierung im Landkreis Mecklenburg-Strelitz, TK 0508-222, TK 10 Pleetz unter Bezugnahme von - Biotopname und -beschreibung, -Lage im Raum, -Naturraum, -Schutzmerkmale, -Vegetationseinheiten und Pflanzenarten, -wertbestimmende Kriterien, -Gefährdung, -abiotische Standortfaktoren, -Nutzungsmerkmale, -Flächengrösse Methode: Ortsbegehung,terrestische Kartierung
Biotopkartierung im Landkreis Mecklenburg-Strelitz, TK 0408-444, TK 10 Salow/Beseritz unter Bezugnahme von - Biotopname und -beschreibung, -Lage im Raum, -Naturraum, -Schutzmerkmale, -Vegetationseinheiten und Pflanzenarten, -wertbestimmende Kriterien, -Gefährdung, -abiotische Standortfaktoren, -Nutzungsmerkmale, -Flächengrösse Methode: Ortsbegehung,terrestische Kartierung
Biotopkartierung im Landkreis Mecklenburg-Strelitz, TK 0508-212, TK 10 Ganzkow unter Bezugnahme von - Biotopname und -beschreibung, -Lage im Raum, -Naturraum, -Schutzmerkmale, -Vegetationseinheiten und Pflanzenarten, -wertbestimmende Kriterien, -Gefährdung, -abiotische Standortfaktoren, -Nutzungsmerkmale, -Flächengrösse Methode: Ortsbegehung,terrestische Kartierung
Biotopkartierung im Landkreis Mecklenburg-Strelitz und Demin, TK 0408-443, TK 10 Dahlen unter Bezugnahme von - Biotopname und -beschreibung, -Lage im Raum, -Naturraum, -Schutzmerkmale, -Vegetationseinheiten und Pflanzenarten, -wertbestimmende Kriterien, -Gefährdung, -abiotische Standortfaktoren, -Nutzungsmerkmale, -Flächengrösse Methode: Ortsbegehung,terrestische Kartierung
Grösse ca. 100 ha, Ehemalige große Torfstichfläche, auf denen sich -bedingt durch den nassen Standort und extensiver Nutzung- eines der botanisch reichsten Moorgebiete im Norden von Ostdeutschland entwickeln konnte. Überregional bedeutsam sind die ausgedehnten Bestände des schwarzen Kopfrieders und des rostroten Kopfrieders.
Die Zielstellung für den Bau der A 20 liegt in der großräumigen Erschließung der Landesteile M-V. damit verbindet sich eine entsprechend hohe Entlastung des bestehenden Straßennetzes vom Schwerlast- und Durchgangsverkehr. Die UVS soll sicherstellen, dass im Linienbestimmungsverfahren die umweltverträglichste Trassenvariante ermittelt wird, die schwerwiegende Beeinträchtigungen der Schutzgüter nach UVPG vermeidet.