Hauptaufgabe der ökosystemaren Umweltbeobachtung (ÖUB) in den Brandenburger Biosphärenreservaten (BR) ist die ganzheitliche langfristige Erhaltung, Dokumentation und Bewertung des Zustandes regionaltypischer Ökosysteme auf repräsentativen Probeflächen. Die Daten dienen der Beurteilung der Entwicklung der ausgewählten Ökosystemtypen sowie der Referenz für Forschungs- und Monitoringprojekten. Dazu ist die ÖUB medienübergreifend ausgelegt und beinhaltet sowohl die Beobachtung verschiedener Schutzgüter und landschaftsökologischen Parameter als auch Aussagen zu naturschutzfachlichen Zielen.
Im Rahmen einer arbeitsteiligen Umweltbeobachtung sowohl zwischen den drei Biosphärenreservaten Brandenburgs als auch deutschlandweit wurde unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten der BR die Verteilung der Dauerbeobachtungsflächen auf Gebiete und zu beobachtende Ökosystemtypen vorgenommen.
Beschluss Nr. 03-2/68 des Rates des Bezirkes Cottbus vom 24.04.1968 zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung von Verordnungen über Landschaftsschutzgebiete nach Beschluss des Rates des Bezirkes Cottbus Nr. 03-2/68 vom 29.01.2014 3)
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Frankenhainer Luch“ des Ministeriums für für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vom 5. Oktober 2018
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Mühlenteich" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 24.06.2002, geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 09.11.2015
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Oderwiesen Neurüdnitz" des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg vom 09.06.2008, geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 19.08.2015
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Havelländisches Luch" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 28.05.2004