Projekt
    
                            
            
        
                                
                Zu den Aufgaben der Biosphärenreservatsverwaltung gehört gemäß § 15 (2) der Verordnung die Erstellung einer Planung mit folgenden Inhalten: 
Pflege- und Entwicklungspläne als Naturschutzfachplanung im Sinne des § 15 (2) SächsNatSchG für die Schutzzonen I und II. In Pflege- und Entwicklungsplänen wird flächenscharf die Pflege und Nutzung für die Naturschutzgebiete festgelegt. Diese Pläne sind mit allen Nutzern abzustimmen (PEPL - Pflege- und EntwicklungsPLan).
Der Pflege- und Entwicklungsplan beinhaltet Leitbilder zur Gebietsentwicklung, d.h. für die Schutzzone I (Kernzone) sowie die Schutzzone II (Pflegezone mit den Kippenteichen Lohsa, der Außenkippe Bärwalde, der Spreeaue bei Bärwalde) u.a. bzgl. der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, der Jagd, Freizeit, Erholung, Besucherlenkung.
Die Regenerierungs- und Nutzungsplanung beinhaltet die Entwicklung von Leitbildern zur Gebietsentwicklung, die Konzeption zur nachhaltigen Nutzung (Land-, Forst- und Teichwirtschaft, zu Fließgewässern, zur Jagd, Freizeit, Erholung, Siedlungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung; Verkehr) sowie Empfehlungen für die Ausweisung von Schutzgebieten, Flächenkauf, Forschung und Monitoring.
            
                            
            
        
            
        
                    
    
    
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