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            Organisationseinheit
    
                            
            
        
                    
                    Aktualität der Daten:
                            seit 01.09.2006 , gegenwärtige Aktualität unklar
                
                        
                Zu den Aufgaben des Referats Luftreinhaltung/ Atomrechtliche Aufgaben gehören:
im Bereich Luftreinhaltung
> die Bearbeitung von planerischen und grundsätzlichen Fragen der Luftreinhaltung,
> die Zuständigkeit für 
-   die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV),
-   die Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (28. BImSchV),
-   das Hamburgisches Gesetz zur Umsetzung der europäischen Schwefel-Richtlinie 2005/33/EG,
> die Steuerung der Luftqualitätsüberwachung (Luftmessnetz),
> die Bewertung der Luftqualität,
> die Aufstellung und Fortschreibung von Luftreinhalteplänen,
> die Entwicklung und Begleitung von Luftreinhaltemaßnahmen,
> die Bewertung von Luftreinhaltungsaspekten im Rahmen der Bauleitplanung,
> die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren,
> die Vertretung Hamburger Interessen in Bund-Länder-Gremien,
im Bereich Atomrechtlicher Aufgaben
> die Wahrnehmung atomrechtlicher Aufgaben für das Land Hamburg in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern,
> die Risikovorsorge und Gefahrenabwehr beim legalen und illegalen Umgang mit Kernbrennstoffen,
> die Bearbeitung von Grundsatzfragen beim Schutz der Bevölkerung vor der schädlichen Einwirkung ionisierender Strahlung,
> die Optimierung der nuklearen Katastrophenschutzvorsorge für die hamburgische Bevölkerung,
im Bereich Emissionskataster
> das Führung des Emissionskatasters Luft und die Erteilung von Auskünften,
> die Organisation und Durchführung der Datenerhebungen in Hamburg für das Emissionskataster sowie für das 
    nationale und das europäische PRTR (Pollutant Release and Transfer Register, Schadstofffreisetzungs- und 
    -verbringungsregister),
>  die Erfüllung weiterer nationaler und europäischer Berichtspflichten,
>  das Verfassen von Stellungnahmen zur Bauleitplanung 
>  die Aufbereitung und Bereitstellung der Informationen für diese Aufgaben in GIS-Systemen, 
sowie der Immissionsschutz vor elektromagnetischen Feldern bei Anlagen der Energie- und Kommunikationstechnik.
            
                            
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