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                Voraussetzung für eine Beurteilung des Zustands der Oberflächengewässer und des Grundwassers ist eine Bestandsaufnahme in den jeweiligen Flussgebietseinheiten auf der Grundlage vorhandener Gewässerdaten. Dabei werden anthropogene Beeinträchtigungen und Eingriffe ermittelt, z. B. Abwassereinleitungen, Altlasten, Stoffeinträge aus Atmosphäre und Landwirtschaft sowie Wasserentnahmen. Den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) folgend, sind nur Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet von mehr als 10 Quadratkilometer, Seen mit einer Fläche von über 0,5 Quadratkilometer sowie das gesamte Grundwasser Gegenstand der Bestandsaufnahme. Die Daten für das Territorium von Brandenburg wurden im sog. C-Bericht veröffentlicht.
            
                            
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