Organisationseinheit
    
                            
            
        
                    
                    Aktualität der Daten:
                            seit 08.08.2022 , gegenwärtig aktuell
                
                        
                Entsprechend der EU-MLUK-Forst-Richtlinie gewährt das Land Brandenburg u.a. Zuwendungen zu Maßnahmen des vorbeugenden Waldbrandschutzes.
Dafür wurde der Waldschutzplan erstellt, der das gewünschte Netz der förderfähigen, erschließenden Waldwege und Löschwasserentnahmestellen umfasst.
Grundsätzlich sind nur die im Waldschutzplan abgebildeten Strukturen förderfähig. Öffentlich gewidmete Wege sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Zuständigkeit zur Führung und Aktualisierung des Waldschutzplans obliegt regional den Forstämtern des LFB.
            
                            
                                
        
            
        
                    
    
    
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