Projekt
    
                            
            
        
                    
                    Aktualität der Daten:
                            seit 01.01.1992 , gegenwärtige Aktualität unklar
                
                        
                Förderprogramme für Maßnahmen an Gewässern II. Ordnung nach FöRiWas
Als wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind förderfähig: 
1. Naturschutz- und Landschaftsgestaltungsmaßnahmen als notwendige Begleitmaßnahmen zum Ausgleich des Wasserabflusses als naturnaher  Ausbau mit Aspekten der Verbesserung der Wasserqualität und des    ökologischen Umfeldes. 
2. Schutz gegen die zerstörende Wirkung von Wasser und Wind. Gefördert werden der Aufwand für Planung, Grunderwerb sowie den Bau o.g. Maßnahmen.
            
                            
            
        
            
        
                    
    
    
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