Projekt
    
                            
            
        
                    
                    Aktualität der Daten:
                            seit 01.01.1992 , gegenwärtige Aktualität unklar
                
                        
                Förderprogramme für Maßnahmen an Gewässern II. Ordnung.
Als wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind förderfähig:
Erhalt der ökologischen Funktion und hydraulischen Leistungsfähigkeit der Gewässer sowie die Betriebsfähigkeit der Anlagen und die Sicherheit der Deiche.
            
                            
            
        
            
        
                    
    
    
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