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Geodatensatz
Aktualität der Daten:
seit 11.01.2010 , gegenwärtige Aktualität unklar
Die Verordnung über den Bebauungsplan Wandsbek 69/Tonndorf 29 vom 11. August 1999 (HmbGVBl. S. 213) wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wandsbek 69/Tonndorf 29" wird der Verordnung hinzugefügt.
2. In § 2 wird folgende Nummer 8 angefügt:
"8. Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind ausgeschlossen."
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