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Geodatensatz
Die Gebiete der Wasser- und Bodenverbände in M-V sind über die Anlage 1 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) in der jeweils gültigen Fassung festgelegt. Sie basieren auf den oberirdischen Einzugsgebieten. Die EZG werden fortlaufend aktualisiert. Einmal jährlich zum 30. 06. wird diese Gebietskulisse „eingefroren“ und bildet in dieser Form dann die rechtsgültige Verbandskulisse für ein Jahr = Grundlage für verbandsinterne Aufgaben (z.B. Hebung).
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