Flächennutzungsplan der Stadtgemeinde Bremen: Gemäß Baugesetzbuch (BauGB) ist der Flächennutzungsplan der vorbereitende und damit der übergeordnete Bauleitplan einer Gemeinde. Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Der Flächennutzungsplan stellt die gegenwärtige und die geplante Bodennutzung, nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde, für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans bilden die Grundlage für die detaillierten Festsetzungen der Nutzung der Grundstücke, da die für Teilgebiete der Gemeinde aufzustellenden Bebauungspläne (verbindlichen Bauleitplanung) aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der Flächennutzungsplan ist nur für die Gemeinde und die öffentliche Planungsträger verbindlich. Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden: https://www.bauleitplan.bremen.de
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Lehe, Ortsteil Klushof. Es wird im Westen durch die Werftstraße begrenzt, im Norden durch die Melchior-Schwoon-Straße, im Osten durch die Stresemannstrße und im Süden durch die rückwärtigen Bereiche der Stadthalle und der Eislaufhalle. Die genaue Eingrenzung des FNP-Änderungsbereiches ist aus dem Plan ersichtlich.
Es werden die Flurstücke im Eigentum der Städtischen Wohnungsgesellschaft Bremerhaven mbH (STÄWOG) dargestellt. Die Bereitstellung erfolgt über das Vermessungs- und Katasteramt Bremerhaven.
Alle Standorte der Schulen unterteilt in Grund-, Ober-, Gesamt-, und Berufsschulen, sowie Gymnasien, Sekundarstufe I und II, Förderzentren und Schulbezirke.
Die detaillierten oder unterschiedlich stark generalisierten Informationen der Archivausgaben der TK25, sind für Themen der Naturwissenschaft, Geschichte, Landeskunde und des Umweltschutzes verwendbar.