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Geodatensatz
Aktualität der Daten:
seit 01.05.1996 , gegenwärtige Aktualität unklar
- Die Gebiete nach Art. 4 der EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden
Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen
Parlamentes und des Rates vom 30. November 2009; zuvor: Richtlinie
92/43/EWG des Rates vom 2. April 1979) wurden durch die Beschlüsse des
Kabinetts der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vom 25.09.2007
und 29.01.2008 festgelegt und am 1. April 2008 der Europäischen Kommission
gemeldet.
- Sie werden als "Besondere Schutzgebiete" (BSG) oder "Special Protection
Areas“ (SPA) bezeichnet.
Die Digitalisierung zur Gesamtmeldung erfolgte schrittweise (je nach Stand des
Abstimmungsverfahrens) durch das LUNG M-V auf der Basis der TK 10 AS, in
Teilbereichen unter zusätzlicher Verwendung von Orthofotos aus den Jahren
2002 und 2003. Die Ergebnisse der Digitalisierung wurden der EU-Kommission
digital und als Plots auf der Basis der TK 25 N übergeben.
- Mit der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in
Mecklenburg-Vorpommern (Vogelschutzgebietslandesverordnung – VSGLVO
M-V) vom 12. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 462 ff.) wurden die der EU-
Kommission gemeldeten Gebieten auch nach Landesrecht (§ 21 Abs. 2 Satz 1
in Verbindung mit Abs. 3 des Naturschutzausführungsgesetzes) zu
Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG) erklärt.
- Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Vogelschutzgebietslandes-
verordnung vom 6. August 2015 (GVOBl. MV 2015, S. 230 ff.) wurde die
VSGLVO M-V novelliert.
- Die Angaben zu den VSG (Gebietsabgrenzungen und/oder Sachdaten der
Standarddatenbögen, abgelegt in der Datenbank „NaturaD“) wurden nach der
Erstmeldung durch folgende Korrekturmeldungen (über das LU und das BMU)
an die Europäische Kommission aktualisiert: 31.3.2009, 31.5.2010, Juli 2011,
31.5.2012, 31.5.2013, 30.6.2014 und 31.05.2015.
- Nach § 2 Abs. 3 VSGLVO sind alle Weißstorch- und Fischadlerhorste, die sich
in einem Abstand von bis zu zwei Kilometern außerhalb der Grenzen des
jeweiligen Gebietes befinden, Bestandteil des jeweiligen VSG. Die bekannten
Horste, die diese Bedingungen erfüllen, sind im Shape „spamv15p.*“ abgelegt.
- Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut
ZEITSTEMP.
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