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Geodatensatz
Aktualität der Daten:
seit 13.12.1988, gegenwärtige Aktualität unklar
In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Niendorf 73 vom 12. Juli 1979 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 214) wird folgende Vorschrift angefügt:
"4. Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig".
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