Grundwasser: Mächtigkeit der ungesättigten Bodenzone
Die geometrischen Daten sind im Rahmen des Projektes „Grundwasserflurabstand des Hauptgrundwasserleiters Brandenburg“ 2013 erarbeitet worden. Die Mächtigkeit der ungesättigten Bodenzone wird als lotrechter Abstand zwischen der Geländeoberfläche und der Grundwasserdruckfläche definiert. Für die Regionalisierung wurde auf ca. 14.100 Bohrungen und einem Kriging-Interpolationsverfahren zurückgegriffen. Die Auflösung erfolgte im Raster von 10x10 m. Errechnete Flächen von < 25.000 m2 sind in die umhüllende Fläche eingegangen. Seen mit einer Flächen < 25.000 m2 sind nicht berücksichtigt worden und ebenfalls in die umgebende Fläche aufgelöst worden. Tagebauflächen (Stand 2011) wurden ausgeschnitten. Im Ergebnis der Bearbeitung konnten über 37.700 Einzelflächen in 13 Klassen der Mächtigkeit dokumentiert werden. Davon weisen 31 % der Landoberfläche eine ungesättigte Bodenzone von < 2 m und 50 % von < 5 m Mächtigkeit auf.
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Naturentwicklungsgebiet Kockot“ des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom vom 22.09.2014
Beschluss Nr. 03-2/68 des Rates des Bezirkes Cottbus vom 24.04.1968 zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung von Verordnungen über Landschaftsschutzgebiete nach Beschluss des Rates des Bezirkes Cottbus Nr. 03-2/68 vom 29.01.2014 3)
Ein Wuchsbezirk ist eine großräumige Zusammenfassung von Standorten (anhand von Naturräummosaiken). Ein Wuchsgebiet ist die weitere Zusammenfassung mehrerer Wuchsbezirke.
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Oelsiger Luch" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 07.10.2002, geändert durch Artikel 18 der Verordnung vom 19.08.2015