Der Bebauungsplan Niendorf 29 für den Geltungsbereich Äußerer Straßenring von der Westgrenze des Schippelmoorgrabens über das Flurstück 365 der Gemarkung Niendorf bis Moorrand (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Rahlstedt 14 für das Plangebiet Schöneberger Straße-Liliencronstraße-Ostgrenze des Flurstücks 1235 der Gemarkung Altrahlstedt-Schleemerbach-Grunewaldstraße-Westgrenzen der Flurstücke 1177, 1176, 1333 bis 1322, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1335, Südgrenzen der Flurstücke 1336 bis 1338 sowie Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1339 der Gemarkung Altrahlstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Billstedt 37 für den Geltungsbereich Archenholzstraße - Merkenstraße - Südgrenze des Flurstücks 722, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 723, Südost- und Südgrenze des Flurstücks 729 der Gemarkung Öjendorf - Luisenhofstieg - Südgrenze des Flurstücks 734, Ostgrenze des Flurstücks 737 der Gemarkung Öjendorf, Ostgrenze des Flurstücks 2029 der Gemarkung Schiffbek - Pergamentweg - Schleemkoppel - Kaspar-Siemers-Weg - über das Flurstück 869 der Gemarkung Schiffbek bis Schleemer Bach - Südgrenze des Flurstücks 960 der Gemarkung Öjendorf (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Osdorf 40 für den Geltungsbereich beiderseits der Osdorfer Landstraße zwischen Isfeldkamp und Langelohstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Isfeldkamp -Osdorfer Landstraße -Am Eichenplatz -Diekweg - Rugenbarg - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4320, Nordgrenze des Flurstücks 4380 der Gemarkung Osdorf- Jochim-Sahling-Weg - Harderweg - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3664, Ostgrenze des Flurstücks 1625 der Gemarkung Osdorf - Osdorfer Landstraße - Langelohstraße- Nord- und Ostgrenzen der Flurstücke 1731 und 5066 der Gemarkung Osdorf - Langelohstraße - Dörpfeldstraße - Düsterntwiete - Südgrenzen der Flurstücke 3571, 3564 bis 3567 und 3569 der Gemarkung Osdorf - Bockhorst - Am Isfeld.
Der Bebauungsplan Marienthal 6 für den Geltungsbereich Hammer Straße-Wandsbeker Marktstraße-Botenstieg-Bärenallee (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 510) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Eimsbüttel 13 für das Plangebiet Schäferkampsallee zwischen Bellealliancestraße / Hohe Weide und Kleiner Schäferkamp - Beim Schlump einschließlich von Teilen angrenzender Flurstücke sowie der Flurstücke 326, 2922, 2921, 379, 1308 und 1396 der Gemarkung Eimsbüttel (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 309 und 310) wird festgestellt.
§ 2 der Verordnung über den Bebauungsplan Lokstedt 38/Hoheluft-West 11 vom 4. Juni 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 208) erhält folgende Fassung: Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften: 1. Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden. 2. Im Gewerbe gebiet sind Verbrauchermärkte und Einkaufszentren unzulässig.
Der Bebauungsplan Sasel 15 / Wellingsbüttel 10 für den Geltungsbereich Am Pfeilshof-Kipps Weg-Volksdorfer Weg-Gilcherweg-Süd- und Ostgrenzen des Flurstücks 3058 der Gemarkung Sasel (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 517 und 518) wird festgestellt.
Der Datensatz enthält die Hauptverkehrsstraßen der Stadt Hamburg. Zum Netz der Hauptverkehrsstraßen gehören die Bundesstraßen (Freie Strecke und Ortsdurchfahrt) sowie sonstige Straßen, die für die Stadt von übergeordneter Bedeutung sind. Sie werden nach Zuständigkeit (BVM, Bund, HPA) unterteilt. Weitere Informationen zum Netz der Hauptverkehrsstraßen sind auf folgender Internetseite zu finden: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bvm/hauptverkehrsstrassen-193350.