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Geodatensatz
Aktualität der Daten:
seit 20.08.1991, gegenwärtige Aktualität unklar
In § 2 der Verordnung über den Bebauungsplan Lurup 37 vom 20. Oktober 1970 mit der Änderung vom 5. Juni 1984 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1970 Seite 278, 1984 Seite 108) wird folgende Nummer 3 angefügt:
"3. Im Gewerbegebiet werden Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbe- ordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, aus geschlossen."
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