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Geodatensatz
Aktualität der Daten:
seit 17.04.1991, gegenwärtige Aktualität unklar
Der Bebauungsplan Langenhorn 62 für den Geltungsbereich zwischen Wulffsblöcken, Diekmoorweg und Timmerloh (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Wulffsblöcken-West- und Nordgrenze des Flurstücks 2916 der Gemarkung Langenhorn-Weg Nr. 360-über das Flurstück 397, Nordgrenzen der Flurstücke 397 und 506, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1238 der Gemarkung Langenhorn-Timmerloh-Weg Nr. 360-Südgrenze des Flurstücks 2918 der Gemarkung Langenhorn.
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