Projekt
Mit der Einführung gesplitteter Abwassergebühren (Gebühren pro Kubikmeter eingeleitetes Schmutzwasser aus dem Haushalt plus Gebühren pro Quadratmeter versiegelter Fläche mit Regenwasserableitung in den Kanal) stärken Gemeinden das Kostenbewusstsein insbesondere in privaten Haushalten, die folglich eher daran interessiert sind, gebührenrelevante Versiegelungen zu vermeiden. Bisher haben 40 von 52 Gemeinden die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Auch der Verbandsbeitrag des Entsorgungsverbandes Saar , der über die kommunalen Abwassergebühren von den Haushalten erhoben wird, soll gesplittet werden. Belastung in den Kanalnetzen. Entscheidender Grund hierfür ist der hohe Anteil versiegelter Flächen. Mögliche Folgen: Schädigung sowohl des Profils als auch der Gewässergüte von Bächen und Flüssen.
Maßgebende Gründe zur Einführung gesplitteter Gebühren (Gebühren pro Kubikmeter eingeleitetes Schmutzwasser aus dem Haushalt plus Gebühren pro Quadratmeter versiegelter Fläche mit Regenwasserableitung in den Kanal) sind:
- Gebührengerechtigkeit (wer viel versiegelt hat und damit viel Regenwasser ins Kanalnetz ableitet soll auch dafür entsprechend mehr bezahlen)
Anreiz zum ökologisch sinnvollen Umgang mit dem Regenwasser, der auch gesetzlich gefordert ist (§49a Saarländisches Wassergesetz)
- Vermeidung der negativen Folgen der Flächenversiegelung (Lokale Hochwasserverschärfungen, Veränderungen des Mikroklimas, weniger Grundwasserneubildung und - nicht zuletzt - höhere Gebühren für diesen Entwässerungsluxus).
Bisher haben 40 von 52 Gemeinden die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Auch der Verbandsbeitrag des Entsorgungsverbandes Saar, der über die kommunalen Abwassergebühren von den Haushalten erhoben wird, soll gesplittet werden (Gesetzesänderung in Vorbereitung).
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