Institution
Die Regionalen Planungsgemeinschaften sind für die Regionalplanung zuständig:
Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Fortschreibung des Regionalen Entwicklungsplanes und von Regionalen Teilgebietsentwicklungsplänen,
Zielabweichungsverfahren, Untersagung raumordnungswidriger Planungen und Maßnahmen, Raumbeobachtung