Projekt
Aktualität der Daten:
seit 14.12.2000, gegenwärtige Aktualität unklar
Titel: "Regionalplan Südwestsachsen" Das Erfordernis einer ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes ergab sich insbesondere aufgrund des seit 01.01.2004 rechtskräftigen Landesentwicklungsplanes (LEP) Sachsen 2003 und dem damit nach § 24 Abs. 3 Satz 2 Sächsisches Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) i. d. F. vom 14.12.2001 normierten Anpassungserfordernis des Regionalplanes. Dementsprechend hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes mit Beschluss Nr. 06/2004 vom 08.12.2004 die erste Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion Südwestsachsen beschlossen. Vom 26.10.2007 bis zum 07.12.2007 wurde für die erste Gesamtfortschreibung die Anhörung zum Planentwurf durchgeführt. Die Fortschreibung des Regionalplans wurde 2008 abgeschlossen.
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