Projekt
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1992, gegenwärtige Aktualität unklar
Förderprogramme für Maßnahmen an Gewässern II. Ordnung.
Als wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind förderfähig:
Erhalt der ökologischen Funktion und hydraulischen Leistungsfähigkeit der Gewässer sowie die Betriebsfähigkeit der Anlagen und die Sicherheit der Deiche.
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