Das Baugesetzbuch (BauGB) bietet der Gemeinde die Möglichkeit, durch (in Hamburg) Verordnung ein besonderes Vorkaufsrecht zu begründen.
Der Erlass einer solchen Verordnung steht im Ermessen der Stadt, wenn sie erforderlich ist, um die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen zu sichern. Sie ist als Instrument des vorsorgenden Grunderwerbs zu werten; sie dient nicht der Erleichterung des allgemeinen Grunderwerbs der Stadt.
Die Vorkaufsrechtsverordnung soll die Steuerung einer gesonderten städtebaulichen Entwicklung durch Hamburg während der Laufzeit z.B. von vorbereitenden Untersuchungen einer Städtebaulicher Entwicklungsmaßnahme sichern.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Hamburg (02) | 8.421°/53.395° | 10.326°/53.964° |
Regionalschlüssel |
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Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Querverweise (2)
Übergeordnete Objekte (1)
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
AAFD611C-6D74-11D6-894F-000102B6A10E |
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Kontakt
Ansprechpartner
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung
Neuenfelder Straße 19
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Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
D9BD81D3-AEAC-4F8D-AA38-13D43FCF3C5C |
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Aktualität der Metadaten |
29.10.2019 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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Datensatz / Datenserie |
Datensatz |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
Hamburger Metadatenkatalog
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Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg
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