Geschützte Biotope im Land Bremen (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz)
Es gibt neben den flächigen Schutzgebieten eine Fülle von wichtigen, aber seltenen Lebensräumen, oft zu klein, um sie als Naturschutzgebiet auszuweisen, aber zu bedeutsam, um sie ungeschützt zu lassen. Durch das Bundesnaturschutzgesetz stehen diese Lebensräume unter Schutz. Im Land Bremen sind dies etwa 1300 seltene Biotope (teilweise auch innerhalb von Naturschutzgebieten gelegen). Die gesetzliche Grundlage bildet der § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Die gesetzlich gemäß § 30 BNatSchG "Geschützten Biotope" werden von der obersten Naturschutzbehörde Bremen in das Naturschutzbuch (§ 23 BremNatG) eingetragen. Dieses wird digital als Teil des Naturschutzinformationssystems Bremen geführt. Die Daten mit Vektordatenbestand und zugehörigen Sachdaten werden fortlaufend aktualisiert.
Die Naturschutzbehörde Bremen hat die geschützten Biotope in einer landesweiten Kartierung der für den Naturschutz wertvollen Biotope in den Jahren 1992 bis 1995 sowie durch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Biotopschutz durchgeführten Nachkartierungen 1997 und 1998 flächendeckend erfassen lassen. Sie überprüft diese im Rahmen des Umweltmonitorings in unregelmäßigen Abständen und jeweils für definierte Teilräume im Land Bremen. Die Biotope werden nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Bremen (SKUMS 2022) klassifiziert. Der Kartierschlüssel ist inhaltlich weitgehend mit dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (VON DRACHENFELS 2021) identisch. Die Ergebnisse werden im Maßstab 1:5000 auf Basis der topographischen Karte AB 5 dargestellt
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Bremen (04) | 8.484°/53.01° | 8.991°/53.611° |
Regionalschlüssel |
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Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Querverweise (3)
Weitere Verweise (4)
https://gis-hub.bremen.de/ags1/services/inspire/Geschuetzte_Biotope_Land_Bremen/MapServer/WFSServer
Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Creative Commons Namensnennung (CC-BY)Quellenvermerk: Freie Hansestadt Bremen, Naturschutzbehörde |
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Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Kontakt
Ansprechpartner
Freie Hansestadt Bremen, Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
An der Reeperbahn 2
|
Ansprechpartner
Referat 26: Naturschutz und Landschaftspflege Freie Hansestadt Bremen, Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
An der Reeperbahn 2
|
Verwalter
Referat 26: Naturschutz und Landschaftspflege Freie Hansestadt Bremen, Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
An der Reeperbahn 2
|
Verwalter
Koordinierungsstelle GDI-FHB Landesamt GeoInformation Bremen
Postfach 10 43 67
|
Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Digitale Repräsentation |
Vektor |
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Erstellungsmaßstab
Maßstab 1:x |
5000 |
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Fachliche Grundlage |
Die gesetzlich gemäß § 30 BNatSchG "Geschützten Biotope" werden von der obersten Naturschutzbehörde Bremen in das Naturschutzbuch (§ 23 BremNatG) eingetragen. Dieses wird digital als Teil des Naturschutzinformationssystems Bremen geführt. Die Daten mit Vektordatenbestand und zugehörigen Sachdaten werden fortlaufend aktualisiert. Die Naturschutzbehörde Bremen hat die geschützten Biotope in einer landesweiten Kartierung der für den Naturschutz wertvollen Biotope in den Jahren 1992 bis 1995 sowie durch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Biotopschutz durchgeführten Nachkartierungen 1997 und 1998 flächendeckend erfassen lassen. Sie überprüft diese im Rahmen des Umweltmonitorings in unregelmäßigen Abständen und jeweils für definierte Teilräume im Land Bremen. Die Biotope werden nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Bremen (SKUMS 2022) klassifiziert. Der Kartierschlüssel ist inhaltlich weitgehend mit dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (VON DRACHENFELS 2021) identisch. Die Ergebnisse werden im Maßstab 1:5000 auf Basis der topographischen Karte AB 5 dargestellt |
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Datengrundlage |
Digitalisierung auf der Grundlage der AB 5 (Landesamt für Geoinformation Bremen) |
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Zusatzinformationen
Weitere rechtliche Grundlagen |
§ 23 Bremisches Naturschutzgesetz §§ 6 und 30 Bundesnaturschutzgesetz |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Konformität
Spezifikation der Konformität | Spezifikationsdatum | Grad der Konformität | Geprüft mit |
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VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten | 08.12.2010 |
Datenformat
Name | Version | Kompressionstechnik | Spezifikation |
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Shapefiles |